Beschlüsse der Bund-Länderkonferenz vom 03.03.2020
Grundsätzlich wurde eine Lockdown-Verlängerung bis zum 28.03.2021 beschlossen.
Gewerblich gültig ab 08.03.2021:
- Öffnen dürfen Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte (1 Kunde pro 10 bzw. 20 qm, abhängig von der Verkaufsfläche)
- Körpernahe Dienstleistungen (zum Teil mit tagesaktuellem Test)
- Fahr- und Flugschulen (mit tagesaktuellem Test)
Gewerblich gültig ab 08.03.2021 (Inzidenzwert unter 50):
- Öffnen darf der Einzelhandel (1 Kunde pro 10 bzw. 20 qm, abhängig von der Verkaufsfläche)
- Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten, Gedenkstätten
Gewerblich gültig ab 08.03.2021 (Inzidenzwert 50-100):
- Öffnung Einzelhandel nur noch mit Termin-Shopping erlaubt (1 Kunde pro 40 qm und vorheriger Terminbuchung)
- Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten, Gedenkstätten (mit Terminbuchung und Dokumentation)
Privat gültig ab 08.03.2021:
- Ab 08.03.2021 dürfen sich nun 2 Haushalte mit 5 Personen treffen. (Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht)
Privat gültig ab 08.03.2021 (Inzidenzwert unter 50):
- Außen-Sport ist erlaubt mit max. 10 Personen kontaktfrei
Privat gültig ab 08.03.2021 (Inzidenzwert 50-100):
- Individualsport außen ist mit max. 5 Personen aus 2 Haushalten erlaubt
Alle weiteren Öffnungschritte für den Monat März können Sie hier einsehen.
Für die Umsetzung der Beschlüsse in Sachsen erwarten wir noch die Veröffentlichung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung. Diese können Sie dann ebenfalls hier abrufen.