Basisschutzmaßnahmen: Neue Corona-Verordnung
Basisschutzmaßnahmen: Neue Corona-Regeln ab 18.03.:
In der gestrigen Kabinettspressekonferenz wurden die neuen Regeln der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vorgestellt. Diese sollen ab 18.03. bis 2.04.2022 gelten.
- FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen (Einzelhandel, Museen etc.) bleibt weiterhin bestehen, schriftliche Hygienekonzepte sollen weiterhin eingehalten werden.
- private Kontaktbeschränkungen entfallen
- Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen entfallen
- FFP2-Maskenpflicht am eigenen Platz von Veranstaltungen kann nur entfallen, wenn der Mindestabstand eingehalten wird
- FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr bleibt bestehen, aber die 3G-Regel entfällt
- für Außenbereiche gibt es eine Empfehlung zum Tragen von Masken, wenn viele Menschen zusammenkommen
Eine endgültige Beschlussfassung wird zeitnah veröffentlicht.